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  • Schulordnung


    Unterricht und unterrichtsfreie Zeit

    Das Schulgebäude ist von 7 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Verwaltung ist von 7 bis 13 Uhr besetzt. Bis Unterrichtsbeginn warten die Schülerinnen und Schüler in den Aufenthaltsbereichen. Der Unterricht beginnt um 7.25 Uhr. Wenn die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist, meldet dies die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat.
    Der Unterricht wird pünktlich begonnen und geschlossen. Hierfür sorgen Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrerinnen und Lehrer.

    Muss eine Schülerin oder ein Schüler einen außerschulischen Termin während der Unterrichtszeit wahrnehmen, so ist dies der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorher mitzuteilen und im Klassenbuch zu vermerken. Eine Bestätigung ist vorzulegen.

    Nach Unterrichtsschluss ist der Saal ordentlich und sauber zu hinterlassen, d.h. die Tafel ist gereinigt, die Tischordnung ist hergestellt, die Stühle sind hochgestellt, die Fenster sind geschlossen, die Jalousien sind oben, das Licht ist aus. Der Saal wird von der Lehrkraft abgeschlossen.


    Krankheit

    Bei Erkrankung ist die Schülerin oder der Schüler am ersten Tag der Erkrankung telefonisch von den Erziehungsberechtigten zu entschuldigen. Beim Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum des Fehlens von Seiten der Erziehungsberechtigten bis spätestens fünf Werktage danach vorzulegen. In besonderen Fällen kann ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Besuchsbescheinigung verlangt werden. Bei Erkrankungen während des Unterrichts haben sich Schülerinnen und Schüler bei den vorher oder nachher unterrichtenden Lehrkräften abzumelden.

    Bei Abschlussklassen besteht generell Attestpflicht an Tagen schriftlicher Lernkontrollen und Arbeiten bzw. Ersatzleistungen. Zu besonderen schulischen Veranstaltungen, bei denen Anwesenheitspflicht besteht, kann zudem nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bei Nichterscheinen ebenfalls ein Attest erforderlich sein.


    Beurlaubung

    Ein Schüler/eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Der Beurlaubungsantrag muss rechtzeitig und in schriftlicher Form von den Erziehungsberechtigten gestellt werden.
    Bis zu drei Tagen kann eine Befreiung durch die Klassenlehrkraft genehmigt werden.
    Vor den und im Anschluss an die Ferien erfolgt in der Regel keine Beurlaubung; wenn dann ausschließlich durch den Schulleiter.


    Verlassen der Schule – Rauchverbot

    Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schul- und Pausenzeit nicht das Schulgelände verlassen. Wer das Schulgelände verlässt, beendet damit den Unterrichtstag und wird nachhause geschickt. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot.


    Sauberhaltung des Schulgebäudes und des Schulgeländes

    Die Sauberhaltung dieser Bereiche ist Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler; die Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass dies auch geschieht. Darüber hinaus sorgt ein Hofdienst, der im wöchentlichen Wechsel von den Klassen 5 bis 10 übernommen wird, für das Sauberhalten der Pausenbereiche und der Bushaltestelle.


    Elektr. Medien/ Unterhaltungselektronik

    Die Geräte sind während des Aufenthalts auf dem Schulgelände resp. während der Schulzeit ausgeschaltet, es sei denn die Benutzung wird ausdrücklich für Unterrichtszwecke durch die Lehrkraft legitimiert. Bei Missachtung werden die Geräte eingezogen. Eingezogene Geräte können von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.


    Alkohol und Drogen

    Der Genuss, das Mitführen und die Weitergabe von Alkohol und Drogen in der Schule ist strikt untersagt. Dies gilt auch während sämtlicher schulischer Veranstaltungen.


    Gewaltfreie Schule

    Ein friedliches Zusammensein erfordert ein gewaltfreies Verhalten. Dies beginnt bereits mit der Sprache und dem Umgangston. Die Androhung oder Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt (insbesondere auch Mobbing und Cybermobbing) gegen Mitglieder der Schulgemeinde und das Mitbringen von Waffen (auch im weitesten Sinne) wird nicht geduldet und führt zum Schulausschluss.


    Konfliktregelung

    Konflikten wird nachgegangen. Es wird versucht, sie mit den Beteiligten gemeinsam zu lösen. Konflikte werden unmittelbar angesprochen und nach Möglichkeit durch direkte Gespräche behoben. Streitschlichter können auf Wunsch hinzugezogen werden.

    Um Missverständnisse zu vermeiden, wird in der Schule ausschließlich Deutsch gesprochen (Ausnahmen können in Absprache mit der Klassenlehrkraft besprochen werden und gelten generell für den Fremdsprachenunterricht).

    Alles Weitere regeln Erziehungsvereinbarung und Klassenordnung der Dietrich-Bonhoeffer-Schule


    Stand April 2017